Vorteile für Gemeinden und Bürger
Mit der Photovoltaik auf Freiflächen leisten nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch die Gemeinden ihren Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Sie können dabei wirtschaftliche Effekte zum Wohl der Gemeinde erzielen.
Dazu gehört zunächst die Gewerbesteuer, bei der die Gemeinde nach aktueller Gesetzgebung mindestens 90 Prozent der zu zahlenden Gewerbesteuer erhält, und zwar unabhängig davon, ob für den Solarpark eine lokale Projekt- oder Betriebsgesellschaft gegründet wird oder nicht.
Darüber hinaus kann die Gemeinde eine freiwillige Abgabe von bis zu 0,2 Cent pro ins Netz eingespeister Kilowattstunde erhalten, und zwar über die gesamte Betriebslaufzeit. Bei einer Solaranlage auf 100 Hektar bedeuten dies bei aktueller Technik Einnahmen von rund 200.000 € pro Jahr.
In Abhängigkeit von den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und Planungen können sich weitere Vorteile für eine Gemeinde ergeben. Mögliche Konzepte dabei sind Modelle zur Bürgerbeteiligung, Angebote von Bürgerstromtarife, Förderung sozialer Projekte oder auch projektbezogene Naturschutzmaßnahmen in der Gemeinde.