Intensive Beteiligung am Verfahren
Bei Interesse von Grundstückseigentümern und Gemeinden untersucht StreamTec die technische, naturschutzfachliche und wirtschaftliche Machbarkeit von PV-Anlagen auf verfügbaren Freiflächen. Das Ergebnis dieser Vorarbeiten ist ein konkret ausgearbeitetes Projektkonzept für einen Solarpark, wie er in einer Gemeinde entstehen könnte und umsetzbar wäre.
Die Gemeinde entscheidet auf dieser Basis mit dem Aufstellungsbeschluss über die Planungsziele und die Eröffnung des Bauleitverfahrens. Im Zuge dieses Verfahrens werden Behörden, die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger mit Stellungnahmen zum Planungsentwurf bzw. zum Entwurf des Bauleitplanes beteiligt.
Der Beschluss zum Bebauungsplan erfolgt als Satzung durch den Gemeinderat nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange. Dieser Satzungsbeschluss ist Voraussetzung dafür, mit dem Bau des Solarparks beginnen und diesen später betreiben zu können.